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Geräumter und gestreuter Gehweg zwischen Schneewällen vor einem Münchner Wohnhaus in der Morgendämmerung

Winterdienst
in München.

Um sieben Uhr muss der Gehweg frei sein — das steht in der Münchner Verordnung, und im Zweifel haftet der Eigentümer. Wir sind vorher da, räumen und streuen, und halten jeden Einsatz mit Uhrzeit fest. Streusalz kommt dabei nicht zum Einsatz, denn das ist in München verboten.

  • Geräumt und gestreut vor 7 Uhr
  • Ohne Streusalz, wie es die Stadt verlangt
  • Jeder Einsatz mit Uhrzeit dokumentiert
So läuft eine Nacht ab
CHECK24 Profi Siegel 2026 CHECK24 Profi 2026Geprüftes Profil bei CHECK24
Vor 7 Uhr ist geräumt Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr. Im Januar sind das gut zwei Stunden vor Sonnenaufgang, also fahren wir entsprechend früher los.
Kein Streusalz Die Stadt untersagt ätzende Stoffe ausdrücklich. Wir streuen mit abstumpfenden Mitteln, nicht mit Salz.
Jeder Einsatz protokolliert Datum, Uhrzeit, Fläche, Streumittel. Weil Sie im Streitfall belegen müssen, dass geräumt wurde — nicht der Gestürzte das Gegenteil.
Kontrolle auch nachts Fängt es um drei Uhr an zu schneien, fahren wir die Objekte ab. Wir warten nicht auf den Wetterbericht vom Vortag.
Bewertungen

Was Kunden sagen,
wenn wir wieder weg sind.

Google lässt sich nicht überreden. Die Sätze hier haben Münchnerinnen und Münchner selbst geschrieben, nachdem wir bei ihnen fertig waren.

5,018 Bewertungen Alle Bewertungen ansehen

„Ich bin absolut begeistert von der Arbeit von Herrn Ucar. Es lief alles hochprofessionell, pünktlich und transparent. Er war telefonisch sehr gut erreichbar und hat meine Erwartungen bei Weitem übertroffen. Absolute Weiterempfehlung!"

Christine SedlmeirJuli 2026

„Sehr professionelle und hochwertige Ausführung der Arbeiten. Es wurde auf jedes Detail geachtet und alles sauber und ordentlich hinterlassen."

Onur BaytasMai 2026

„Sehr zuverlässig und absolut saubere Arbeit. Man merkt sofort, dass hier jemand mit Erfahrung und einem Auge fürs Detail arbeitet. Der Garten sieht jetzt deutlich gepflegter und strukturierter aus."

Steven RossaApril 2026
Warum das kein Nebenthema ist

Die Pflicht bleibt bei Ihnen —
auch mit Dienstleister.

Die Münchner Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung sagt es in einem Satz: Wer räumpflichtig ist, bleibt es auch dann, wenn er sich dafür eines Dritten bedient. Sie können die Arbeit abgeben, die Verantwortung nicht. Genau deshalb ist die Dokumentation bei uns kein Zusatz, sondern Teil der Leistung.

  • Betroffen sind Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Straßen
  • Innerhalb des Vollanschlussgebiets räumt die Stadt — außerhalb Sie
  • Allach, Moosach, Pasing und das Umland liegen außerhalb
  • Wer zu spät, zu schmal oder mit Salz räumt, riskiert ein Bußgeld

Was Sie von uns bekommen, ist deshalb zweierlei: eine freie Fläche am Morgen und ein Protokoll, das zeigt, wann sie frei war. Das eine schützt Ihre Besucher, das andere Sie.

Mitarbeiter räumt am frühen Morgen den Gehweg vor einem Wohnhaus
Behandschuhte Hand streut Splitt auf einen frisch geräumten Gehweg
Die ehrliche Einordnung

Selbst räumen oder
abgeben?

Für ein Reihenhaus mit drei Metern Gehweg lohnt sich ein Vertrag selten. Bei einer Wohnanlage sieht das anders aus. Wir sagen Ihnen bei der Besichtigung, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Winterdienst beauftragen

Wenn Sie nicht um fünf raus wollen

  • Die Fläche ist frei, bevor die Pflicht greift
  • Auch dann, wenn Sie im Urlaub oder krank sind
  • Jeder Einsatz wird dokumentiert
  • Bei mehreren Objekten ein Ansprechpartner

Sinnvoll bei Wohnanlagen, bei vermieteten Objekten, bei Gewerbehöfen. Und überall dort, wo niemand verlässlich um halb sechs auf der Matte steht.

Selbst räumen

Wenn die Fläche klein ist

  • Kostet nur Schaufel, Splitt, Zeit
  • Dafür jeden Morgen und jedes Wochenende
  • Bei Abwesenheit muss ein Ersatz einspringen
  • Im Streitfall steht Aussage gegen Aussage

Vertretbar bei kurzen Gehwegen und wenn immer jemand da ist. Denken Sie an die Wochenenden im Januar — daran scheitert es meistens.

So läuft eine Nacht ab

Fünf Schritte vom Schneefall
bis zum Protokoll

Wetter im Blick

Wir verfolgen die Lage über die Nacht. Fängt es an zu schneien oder kündigt sich Glätte an, laufen die Fahrten an — ohne dass Sie anrufen müssen.

Räumen

Gehweg, Zufahrt und Hof werden in ausreichender Breite frei gemacht. Eine Zahl steht dort nicht, deshalb legen wir die Breite bei der Besichtigung mit Ihnen fest.

Streuen ohne Salz

Bei Glätte kommt ein abstumpfendes Mittel auf die geräumte Fläche. Streusalz ist in München untersagt und würde Ihnen ein Bußgeld einbringen, nicht uns.

Nachkontrolle bis 20 Uhr

Schneit es weiter, wird wiederholt. Bis 20 Uhr muss so oft nachgeräumt werden, wie es zur Abwehr von Gefahren nötig ist.

Einsatz festhalten

Ins Protokoll gehen Datum, Uhrzeit, Fläche, Streumittel, Wetterlage. Das ist Ihr Beleg, falls doch einmal jemand stürzt.

Was im Festpreis steht

Damit Sie wissen,
wofür Sie bezahlen.

Im Angebot steht jede Fläche einzeln mit ihren Quadratmetern, nicht eine Summe für „Winterdienst“. Was üblicherweise dazugehört und was gesondert berechnet wird, steht deshalb schon hier.

Ist normalerweise drin

  • Kontrollfahrten bei Schneefall und Glättegefahr
  • Räumen der vereinbarten Flächen
  • Streuen mit salzfreiem Streumittel
  • Wiederholung bei anhaltendem Schneefall
  • Protokoll je Einsatz mit Datum und Uhrzeit
  • Fester Ansprechpartner über die ganze Saison

Kommt gesondert dazu

  • Abtransport größerer Schneemengen
  • Räumen von Dächern und Vordächern
  • Flächen außerhalb des vereinbarten Umfangs
  • Zusätzliche Streugutlagerung am Objekt
  • Einsätze außerhalb der vereinbarten Saison

Welche Flächen zu Ihrem Objekt gehören, klären wir bei der Besichtigung und halten es schriftlich fest. Nachträgliche Überraschungen gibt es bei uns nicht.

Warum wir kein Salz streuen

In München ist Streusalz
nicht erlaubt

Das steht nicht in einer Empfehlung, sondern in der Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung der Stadt: Die Anwendung ätzender Stoffe wie Streusalz ist untersagt. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden — und zwar bei dem, der räumpflichtig ist.

  • Wir streuen mit abstumpfenden Mitteln statt mit Salz.
  • Eine Ausnahme gilt nur bei außerordentlichen Wetterlagen.
  • Salz schädigt außerdem Bäume, Beete, Pflasterfugen.
  • Splitt greift sofort, während Salz unter minus 10 Grad kaum noch etwas ausrichtet.
  • Welches Mittel wir bei Ihnen einsetzen, steht im Protokoll.
Vorher / Nachher

Drei Morgen, an denen
jemand früher wach war.

Ziehen Sie den Regler oder wischen Sie darüber. Links steht der Zustand, mit dem die Anfrage kam, rechts die Fläche am Abend der Übergabe.

Verschneiter Gehweg vor einem Wohnhaus, unberührte Schneedecke Derselbe Gehweg geräumt und gestreut, in voller Breite frei VorherNachher
Gehweg an der Wohnanlage, vor 7 Uhr
Zugeschneite Hofeinfahrt mit tiefen Fahrspuren im Schnee Dieselbe Hofeinfahrt geräumt, mit Splitt abgestreut VorherNachher
Hofeinfahrt eines Gewerbeobjekts
Vereiste Außentreppe mit Schnee auf den Stufen Dieselbe Treppe frei geräumt und bis zur Kante abgestreut VorherNachher
Hauseingang mit Treppe, jede Stufe

Illustrative Beispielbilder. Fotos von echten Aufträgen ergänzen wir, sobald die Kunden sie freigegeben haben.

Was den Preis bestimmt

Keine Pauschale
ins Blaue hinein.

Zwei Objekte mit gleich vielen Quadratmetern können unterschiedlich viel kosten. Diese fünf Punkte entscheiden — deshalb sehen wir uns die Flächen vor der Saison an und raten nicht am Telefon.

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  1. Größe und Zuschnitt der FlächenEin durchgehender Gehweg geht mit der Maschine. Enge Treppen, Nischen, Mülltonnenplätze bleiben Handarbeit.
  2. Anzahl der EinsätzeDie hängt am Winter, nicht an uns. Deshalb gehört zu jedem Angebot die Frage, ob pauschal oder je Einsatz abgerechnet wird.
  3. Lage im StadtgebietObjekte, die auf einer Tour liegen, sind günstiger als ein einzelnes am anderen Ende der Stadt.
  4. ZugänglichkeitWo wir mit dem Fahrzeug direkt hinkommen, geht es schnell. Hinterhöfe und Tiefgaragenrampen kosten Zeit.
  5. Streugut und LagerungWer Platz für einen Streugutbehälter am Objekt hat, spart die Nachlieferung mitten in der Nacht.
Fragen & Antworten

Was Eigentümer vor
der Saison fragen.

Bis wann muss in München geräumt und gestreut sein?

Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr. Das steht in der Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung der Landeshauptstadt. Schneit es weiter, muss bis 20 Uhr so oft nachgeräumt werden, wie es zur Abwehr von Gefahren nötig ist. Wir fahren entsprechend früher los.

Darf in München Streusalz gestreut werden?

Nein. Die Verordnung untersagt die Anwendung ätzender Stoffe wie Streusalz ausdrücklich; nur bei außerordentlichen Wetterlagen gibt es eine Ausnahme. Wir streuen deshalb mit abstumpfenden Mitteln. Wichtig für Sie: Ein Verstoß trifft den Räumpflichtigen, also den Eigentümer — nicht den Dienstleister.

Hafte ich noch, wenn ich eine Firma beauftrage?

Ja. Die Verordnung sagt ausdrücklich, dass die Verpflichteten auch dann verantwortlich bleiben, wenn sie sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter bedienen. Genau deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit, Fläche, Streumittel — damit Sie im Streitfall etwas in der Hand haben.

Wie breit muss geräumt werden?

Die Verordnung schreibt keine Zahl vor, sie verlangt „ausreichende Breite“. Damit das nicht Auslegungssache bleibt, legen wir die Breite bei der Besichtigung gemeinsam fest und halten sie im Auftrag fest. So wissen beide Seiten, worüber gesprochen wird.

Was kostet ein Winterdienst?

Das hängt an den Flächen, ihrer Zugänglichkeit und daran, ob pauschal oder je Einsatz abgerechnet wird. Deshalb nennen wir den Preis erst, wenn wir das Objekt gesehen haben. Die Besichtigung kostet nichts, danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot.

Kann ich die Kosten auf die Mieter umlegen?

Winterdienst zählt zu den Betriebskosten und ist bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag grundsätzlich umlagefähig. Wie das in Ihrem konkreten Fall aussieht, klären Sie bitte mit Ihrer Verwaltung oder Ihrem Steuerberater — wir stellen Ihnen die Rechnung und die Einsatzprotokolle so aus, dass sie sich zuordnen lassen.

Was passiert, wenn es nachts anfängt zu schneien?

Dann fahren wir. Wir verfolgen die Wetterlage über die Nacht und starten die Kontrollfahrten, sobald Schnee oder Glätte einsetzen. Sie müssen nicht anrufen und nicht wach werden.

Verträge werden im Herbst gemacht

Klären Sie den Winter,
bevor er da ist.

Die Besichtigung kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Danach wissen Sie, welche Flächen zu Ihrem Objekt gehören, was die Saison kostet und wie das Protokoll aussieht.

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